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Ausbilden – Weiterbilden – Qualifizieren

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Pflegehelfer mit Zusatzqualifikation nach §132/132a SGB V

Pflegehelfer mit Zusatzqualifikation nach § 132/132a SGB V beinhaltet den LG 1 und LG 2 ( Behandlungspflege)

Kurs

Die Ausbildung beinhaltete in Vollzeit  440 UE / 3 Monate-Theorie (der Unterricht findet im Präsenz statt) und 480 Stunden/3 Monate Praktikum.

In Teilzeit 6 Monate Theorie und 6 Monate Praktikum

Wir sind bei der Suche nach einem geeignetem Praktikumsplatz behilflich und arbeiten mit

Eng mit unseren Kooperationspartnern zusammen.

Die Teilnehmer erwerben in einer fachgerechten theoretischen Schulung im Rahmen der Behandlungspflege alle notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung der behandlungspflegerischen Tätigkeit.
Die Ausbildung endet mit einer theoretischen, praktischen und mündlichen Prüfung, deren erfolgreicher Abschluss in einem anerkannten detaillierten Zertifikat belegt wird.

Die Maßnahme findet bei laufenden Einstieg statt, in der Regel jeweils am 1. Montag jedes Monats.